Kids in die Clubs
Die Landeshauptstadt Kiel und der Sportverband Kiel e.V. ermöglichen es Kindern und Jugendlichen aus finanzschwachen Kieler Familien kostenfrei am Vereinssport teilzunehmen. Dazu benötigen die Kinder und Jugendlichen lediglich einen gültigen Bildungsgutschein oder die Kiel-Karte aus dem Bildungspaket der Bundesregierung.
Wer hat Anrecht auf eine freie Mitgliedschaft im Sportverein?
Das Bildungspaket der Bundesregierung unterstützt Kinder und Jugendliche, deren Eltern Leistungen nach dem SGB II, Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten.
Das Sportangebot aus dem Bildungspaket dürfen nur minderjährige Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nutzen.
Wo bekomme ich den Bildungsgutschein oder die Kiel-Karte?
Ob ein Anspruch auf das Bildungspaket besteht, kann beim zuständigen Jobcenter oder Amt für Wohnen und Grundsicherung überprüft werden. Dort erhalten Sie das Antragsformular. Bitte stellen Sie für jedes Kind und jeden Jugendlichen einen eigenen Antrag.
Wenn Sie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt beziehen, wenden Sie sich bitte an das Jobcenter in Ihrem Sozialzentrum.
Beziehen Sie Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz, dann stellen Sie bitte Ihren Antrag im Amt für Wohnen und Grundsicherung im Neuen Rathaus.
Hat Ihr Kind einen Anspruch, wird Ihnen die Kiel-Karte per Post zugesandt. Für den Bereich der sozialen und kulturellen Teilhabe wird die Kiel-Karte mit einem Wert von 10 Euro monatlich beladen. Dieses Guthaben kann nun für die Mitgliedschaft im Sportverein verwendet werden.
Vereinzelt kann es sein, dass Sie statt der Kiel-Karte noch einen Bildungsgutschein in Papierform erhalten. Für den Bereich Sport und Kultur steht dann ebenfalls ein Guthaben von 10 Euro monatlich zur Verfügung.
Was müssen Sie tun, damit der Mitgliedsbeitrag für den Sportverein übernommen wird?
Sie haben folgende drei Möglichkeiten:
- Sie legen die Kiel-Karte bei einem von Ihnen ausgewählten und für Kiel registrierten Sportanbieter vor. Vor Ort legen Sie fest, welches Angebot Sie in welcher Höhe und für welchen Zeitraum nutzen möchten. Der Sportverein kann dann die gewünschte Abbuchung der Mitgliedsbeiträge von der Kiel-Karte vornehmen.
- Per Internet überweisen Sie mit Hilfe der Kiel-Karte den Vereinsbeitrag selbst an den von Ihnen ausgewählten und für Kiel registrierten Sportanbieter .
- Verfügen Sie noch über einen Bildungsgutschein? Dann lassen Sie diesen bitte im Amt für Sportförderung für den von Ihnen ausgewählten Sportanbieter abstempeln. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge wird dann in die Wege geleitet.
Detaillierte Informationen und eine Liste der für Kiel registrierten Sportanbieter können Sie der Internetseite www.kiel.de/bildungspaket entnehmen.
Besonderheit: -
Wenn Sie die kompletten 10 Euro aus dem Bildungspaket monatlich an den Verein zahlen (auch wenn der Mitgliedsbeitrag geringer ist), dann werden zusätzlich anfallende Kosten für Sie übernommen. Dazu gehören zum Beispiel gesonderte Spartenbeiträge, einmalige Aufnahmegebühren oder sogar die Kosten für kleinere Ausflüge.
Wie lange kann jedes Kind gefördert werden?
Solange Sie Unterstützung vom Jobcenter Kiel oder dem Amt für Wohnen und Grundsicherung erhalten, können Sie die Vereinsangebote längstens bis zur Volljährigkeit Ihres Kindes mit der Kiel-Karte oder dem Bildungsgutschein bezahlen.
Wo erhalten Sie weitere Informationen?
Landeshauptstadt Kiel
Amt für Sportförderung
Fleethörn 18-24
3. Stock, Zimmer 322 und 324
24103 Kiel
Telefon 0431 / 9 01-29 81 und 0431 / 9 01-31 77
Herausgeber
Landeshauptstadt Kiel/Amt für Sportförderung
Fleethörn 18-24
24103 Kiel
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